Allgemeine Liefer- & Geschäftsbedingungen

I. Geltung
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von uns durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung beziehungsweise unseres Angebots durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials.
3. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden können wir nicht anerkennen, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von uns, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

II. Kostenvoranschläge
1. Soweit wir Kostenvoranschläge erstellen, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, werden diese von uns angezeigt, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 10 % zu erwarten ist.
Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die wir nicht zu vertreten haben, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
2. Unser abgegebener Kostenvoranschlag gilt für die Dauer von 4 Wochen ab Zugang bei unserem Kunden. Innerhalb dieses Zeitraums kann das Angebot durch eine Annahme oder Auftragsbestätigung (Email ausreichend) von unserem Kunden angenommen werden.

III. Rechteübertragung
1. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, holen wir im Namen und mit Vollmacht unseres Kunden die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber ein.
Die oben genannte Rechteeinräumung gilt nur für den von unseren Kunden angefragten zeitlich, räumlich und inhaltlich begrenzten Verwendungszweck. Eine etwaige Verlängerung der Nutzung bedarf einer gesonderten Rechteeinräumung bei den Rechteinhabern.
Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z.B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen obliegt unseren Kunden.
2. Unser Kunde hat uns von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Kunde nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
3. Leistungen von Dritten, die zur Durchführung einer Produktion erforderlich sind, dürfen wir im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden nach vorheriger Abstimmung in Auftrag geben.

IV. Bildmaterial
1. Bei dem von uns geschaffenen Bildmaterial handelt es sich um künstlerische, urheber- rechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.
2. Unsere AGB haben Geltung für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Stufe des Schaffens es sich befindet oder in welcher technischen Form sie vorliegen.
3. Gestaltungsvorschläge, oder anzufertigende Konzepte sind eigenständige Leistungen von uns und zu vergüten, soweit sie von unserem Kunden in Auftrag gegeben worden sind.
4. Soweit nicht anders vereinbart liefern wir das in Auftrag gegebene Bildmaterial als RGB- Daten (Bildmodus) flach, d.h. ohne zusätzliche Photoshop-Ebenen an unsere Kunden.
5. Wenn eine Bildbearbeitung mit in Auftrag gegeben wurde, beläuft sich der Umfang unserer Korrekturen nach Kundenwunsch wie im Angebot vereinbart.
6. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm abgelieferte Bildmaterial innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber uns zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln hat schriftlich innerhalb von vier Wochen nach Ablieferung des Bildmaterials, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels zu erfolgen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt das Bildmaterial als vertragsgemäß.
7. Sofern das Bildmaterial nach dem vereinbarten Konzept gefertigt ist und qualitativ den Anforderungen entspricht, und, soweit es vom Konzept abweicht, nur Abweichungen enthält, die auf Weisungen des Kunden beruhen oder von diesem genehmigt sind, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet (Ausschluss sog. Geschmacksretouren).

V. Nutzungsrechte
1. Unser Kunde erwirbt grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. D.h. mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die vereinbarte einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welchen der Kunde angegeben hat oder welcher sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt.
2. Jede über vorstehende Ziffer hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von uns und ist honorarpflichtig. Das gilt insbesondere für:
eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, für die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art, soweit diese nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials dient, jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Onlinedatenbanken oder in anderen elektronischen Archiven, die Weitergabe
des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
3. Ausschließliche Nutzungsrechte oder räumliche, örtliche bzw. inhaltliche Exklusivrechte oder Sperrfristen räumen wir unseren Kunden gerne ein. Diese müssen gesondert vereinbart werden soweit unser Angebot diese Rechteeinräumung nicht ausdrücklich enthält.
4. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes gestatten wir nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von uns.
5. Der Kunde ist nur nach vorheriger Zustimmung durch uns berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte (hierzu zählen auch andere Konzern- oder Tochterunternehmen) zu übertragen.
6. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials im redaktionellen Bereich ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von uns vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
Der Urhebervermerk ist wie folgt anzubringen: „Foto: Mierswa-Kluska“
7. Die zuvor genannte Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Honorare von uns aus dem jeweiligen V ertragsverhältnis.

VI. Haftung
1. Für etwaige Mängel leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern müssen oder wir die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern oder diese leider objektiv fehlgeschlagen ist, kann der Kunde nach seiner Wahl entweder Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
2. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unserer Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalspflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Soweit es um Schäden geht, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden resultieren, haften wir aber nur für den typischerweise entstehenden Schaden.
Die Haftung im Falle des Verzuges ist für jede vollendete Woche des Verzuges im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5% des Lieferwertes begrenzt.
3. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
4. Soweit die Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren
derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe des Bildmaterials.
5. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen ist oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
6. Wir übernehmen keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.

VII. Honorare
1. Es gilt das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziffer V. 1 abgegolten.
3. Durch den Auftrag uns anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Materialkosten, Modell- Honorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht in unserem Honorar enthalten und gehen zu Lasten unserer Kunden nach vorangegangener schriftlicher Freigabe.
4. Wir bitten unseren Kunden, daran zu denken, unsere Rechnung ihrer Jahresmeldung an die Künstlersozialkasse beizufügen. Mehr Infos auf www.kuenstlersozialkasse.de
5. Soweit nichts anderes vereinbart ist, so sind 50 % der Angebotssumme nach Auftragserteilung vor Produktionsbeginn zur Zahlung fällig. Das Resthonorar wird nach Ablieferung des Bildmaterials zur Zahlung fällig.
6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung unseres Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
7. Im Falle der Kündigung durch unsere Kunden nach Auftragserteilung bis zu 96 Stunden vor dem terminierten Beginn der Produktion besteht für uns ein Anspruch auf Zahlung 50 % der Netto-Angebotssumme zur Abgeltung unserer sämtlichen Ansprüche im Zusammenhang mit dem Auftrag gegen unsere Kunden.
Erfolgt die Kündigung innerhalb der 96 Stunden bis zu 48 Stunden vor dem terminierten Beginn der Produktion, besteht unsererseits Anspruch auf Zahlung von 75 % der Netto- Angebotssumme gegen unsere Kunden. Wenn die kundenseitige Kündigung innerhalb von 48 Stunden vor Beginn der Produktion erfolgt, so behalten wir den Anspruch gegen unsere Kunden auf die volle vertragliche Vergütung zur Abgeltung unserer sämtlichen Ansprüche.

VIII. Speicherung Bildmaterial, Eigenwerbung
1. Wir archivieren das gelieferte Bildmaterial grundsätzlich 12 Monate. Darüber hinaus haften wir nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit der erneuten Lieferung der Daten.
2. Der Kunde gestattet uns, das Bildmaterial in finaler Form nach Veröffentlichung durch unsere Kunden in unseren Werbeunterlagen, und auf der eigenen Website sowie in Pressemitteilungen und sonstige Mitteilungen an die Öffentlichkeit zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

IX. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von uns erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall die Zahlung einer von uns angemessen festzusetzenden und im Streitfall über die Angemessenheit vom zuständigen Amts- oder Landgericht zu überprüfenden Vertragsstrafe vereinbart.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk (ausschließlich redaktionelle Nutzung) ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte Nutzungshonorar an uns zu zahlen.

X. Allgemeines
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum jeweiligen Auftrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit beziehungsweise Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.